Gutachten

Die Experten des Forensic Thinktank (FTT) werden meistens erst dann aktiv, wenn ein Schaden bereits entstanden ist. Die Erstellung von Gutachten nimmt deshalb einen wichtigen Stellenwert ein. Diese umfassen IT-Forensik-Gutachten, IT-Gutachten und Wert- oder Schätzgutachten.

IT-Gutachten dienen häufig der Analyse und Bewertung vorhandener oder behaupteter Mängel und Schäden an IT-Systemen. Wert- oder Schätzgutachten können sich als ökonomisch sinnvolle Überprüfung für den Auftraggeber herausstellen, weil sie die Überprüfung von Angeboten, Aufträgen und Lieferungen von IT-Systemen zum Gegenstand haben können. Je nach Szenario wird ein angemessener Wert ermittelt: den Zeitwert zum Stichtag von Hardware oder einer eigens entwickelten Individualsoftware.

IT-Forensik-Gutachten beinhalten eine Auswertung digitaler Spuren, die sich auf zahlreichen mit Chips und Speichermedien versehenen Geräten finden lassen. Die Gutachten des FTT zeigen den logischen Zusammenhang zwischen den Spuren auf und leisten damit einen Teil kriminalistischer Arbeit. Sie sind gerichtsverwertbar, lückenlos und unterliegen höchsten akademischen Maßstäben.

»Um eine hohe Qualität zu gewährleisten, wird jedes von einem Sachverständigen des Forensic Thinktank erstellte Gutachten intern durch mindestens eine weitere Instanz auf Nachvollziehbarkeit, Relevanz und den damit verbundenen Umfang, sowie die Einhaltung wissenschaftlicher Standards geprüft. Somit gilt auch bei Gutachten das Vier-Augen-Prinzip der IT-Forensiker.«

Als Sachverständigenzusammenschluss für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung stehen die Mitglieder des FTT bei Fragen, Problemen und Rechtsstreitigkeiten im Bereich der IT beratend und klärend zur Seite. Jeder seiner Experten arbeitet unparteiisch, unabhängig, objektiv und weisungsfrei. Gutachten dienen nicht dem Gefallen, sondern der Wahrheitsfindung. Ein Fall zur Luftverkehrssteuer 1)Gerald Traufetter: Unerhörter Gutachter. In: Der Spiegel, 18/2014, , S. 39. Hrsg. von Rudolf Augstein. Hamburg: Spiegel-Verlag 2014. https://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/126717928 illustriert das Beispiel seriöser gutachterlicher Tätigkeit.

Gerichte sind zunehmend mit einer Fülle von Streitfällen beschäftigt, deren Gegenstand komplexe Sachverhalte sind, die weit über das Feld der Jurisprudenz hinausgehen. Der FTT unterstützt seine Auftraggeber mit seinen Sachverständigen, alle Sachverhalte aufzuklären, die mit der Nutzung und dem Missbrauch von Computertechnik in Zusammenhang stehen.

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